Beschluss eines 12-Punkteplanes für eine verantwortungsvolle Asylpolitik

Annaberg-Buchholz: In seiner Sitzung am 27. September 2023 hat der Kreistag des Erzgebirgskreises einen von der CDU/FDP-Fraktion eingebrachten 12-Punkte-Plan als Forderung an die Bundes- und Landesregierung beschlossen, Maßnahmen zu treffen, die hohe Belastung der Landkreise, Städte und Gemeinde im Rahmen der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen zu reduzieren.

Hierzu sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Sylvio Krause: „Die Grenzen unserer kommunalen Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete sind erreicht. Neben fehlenden Unterkünften für Asylbewerber, sind ebenso die Kapazitäten in Schulen, Kindergärten und der ärztlichen Versorgung erschöpft. Wir fordern daher die Bundes- und Landesregierung auf, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, die zu einer unmittelbar wirksamen und nachhaltigen Reduzierung des Zustroms von Asylsuchenden nach Deutschland und Europa führen.“

“ Mit dem Beschluss reagiert der Kreistag des Erzgebirgskreises auch auf die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände, wonach  die sächsischen Kommunen an der Grenze Ihrer Belastbarkeit angelangt seien, Asylsuchende menschenwürdig unterzubringen. „Die Erosion der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Deutsche Flüchtlingspolitik, die wir als Kommunalpolitiker in täglichen Gesprächen und unserer eigenen Arbeit erkennen müssen, muss als eindringliches Warnsignal wahrgenommen werden. Ohne eine deutliche Reduzierung des Flüchtlingsstroms wird die Hilfsbereitschaft weiter abnehmen und die Wahrscheinlichkeit von Konflikten steigen.“, so Krause abschließend.

12 Punkte

1. Es sind mit sofortiger Wirkung alle freiwilligen Aufnahmeprogramme für Asylbewerber zu beenden.

2. Die Außengrenzen der Europäischen Union als auch die Binnengrenzen sind mit stationären Grenzkontrollen und aktiven Zurückweisungen besser vor irregulärer Migration zu schützen.

3. Die Bundesregierung hat auf die vollständige Umsetzung der im Rahmen des europäischen Asylkompromisses vereinbarten Maßnahmen und auf die konsequente Beachtung der Dublin-Kriterien hinzuwirken.

4. Das Verfahren zur Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsländer ist zügig abzuschließen. Ebenso sind die Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer einzustufen.

5. Mit relevanten Herkunftsländern sind praxistaugliche Rückführungsabkommen zu schließen, die zu stabilen und praxiswirksamen Rahmenbedingungen gerade in den Bereichen Passersatzbeschaffung und Flugabschiebung führen.

6. Es ist eine europaweite Harmonisierung von Integrations- und Sozialleistungen anzustrengen, die gemessen an den Lebens- und Sozialstandards der jeweiligen Mitgliedsstaaten gleichwertig sein sollten.

7. Der Bund soll im Rahmen des Konnexitätsprinzips für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Flüchtlings- und Asylaufwendungen stehen, zu 100 % aufkommen.

8. Wir fordern die Bundesregierung auf, Einrichtungen für die dauerhafte Unterbringung von kriminellen Ausländern zu etablieren.

9. Vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber sind zentral durch den Freistaat Sachsen unterzubringen. Die kommunale Ebene ist nicht für die Beherbergung von Geflüchteten zuständig, denen eine rechtliche Verpflichtung auferlegt ist, das deutsche Hoheitsgebiet zu verlassen.

10. Der Ausreisegewahrsam ist auf 28 Tage zu verlängern. Es ist sicherzustellen, dass Abschiebemaßnahmen tatsächlich durchgeführt und sorgfältig vorbereitet werden können. Das Land soll die dafür notwendigen Einrichtungen bereithalten und die Ausreisepflichtigen direkt unterbringen. Der Ausreisegewahrsam dient dazu, die rechtlichen und privaten Angelegenheiten des Ausreisepflichtigen in Deutschland geordnet regeln können.

11. Die Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates sollen erweitert werden. Neu ankommende Asylsuchende und Flüchtlinge aus Drittstaaten sollen bis zum Abschluss der ersten Prüfungen grundsätzlich in den zentralen Aufnahmestellen des Landes verbleiben. Eine Weiterverteilung in die Kommunen soll erst dann erfolgen, wenn eine positive Bleibeperspektive besteht.

12. Die im sächsischen Landesaufnahmegesetz festgelegte Erstattungspauschale für die Aufnahme von Flüchtlingen ist an den deutlich gestiegenen Kosten für den Bau und die Anmietung von Wohnungen sowie für die Lebenshaltungs- und Betreuungskosten auszurichten.