CDU-Fraktion fordert Änderungen am Haushaltssicherungskonzept zugunsten der Grundschüler sowie der Jugendhilfe

Im Ergebnis ihrer Fraktionssitzung am 29.11.2010 wurde dem Landrat folgender Änderungsantrag zur Kreistags-Beschlussvorlage 0336/2010 (Haushaltssicherungskonzept) seitens der CDU-Kreistagsfraktion übergeben. Dazu erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende, Dr. Steffen Laub: „Ich bitte zu beachten, dass im Gegensatz zu den anderen Fraktionen der Beschlussvorschlag eine solide Deckungsquelle zur Gegenfinanzierung aufweist. Wir sind den Kommunen, vertreten durch den Kreisvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, dankbar, dass sie uns hinsichtlich der notwendigen (maßvollen) Erhöhung der Kreisumlage entgegenkommen.“

Antrag zu TOP 9 / Vorlage 0336/2010 der Kreistagssitzung des Erzgebirgskreises am 02.12.2010

Die Fraktion der CDU beantragt zur Vorlage 0336/2010 (Haushaltssicherungskonzept) folgende Änderung:

  1. Im Handlungsfeld 3 (Schulen, Schülerbeförderung) wird die Ausgabenreduzierung durch Maßnahme 3.2 (Einführung einer Schülerverbundkarte) gestrichen. Die Schülerverbundkarte soll ohne Erhebung von Eigenanteilen für Schüler bis Klasse 4 eingeführt werden. Der Beschlussvorschlag zu Vorlage 0335/2010 (TOP 22) ist entsprechend anzupassen.
  2. Im Handlungsfeld 5 (Jugendhilfe) wird bei Maßnahme 5.1 (Reduzierung der Zuschüsse für Hilfen nach §§ 11 bis 14, 16, 74 SGB VIII) die Ausgabenreduzierung ab 2011 um 100 TEUR vermindert, so dass die Kürzung auf 250 TEUR begrenzt wird.
  3. Die Gegenfinanzierung der unter 1. und 2. genannten Veränderungen erfolgt durch entsprechende Erhöhung der Kreisumlage. Demzufolge wird die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2011/12 in dem Haushaltsjahr 2011 und 2012 jeweils um 240 TEUR erhöht.

Begründung:

zu 1.: Die Beibehaltung der Eigenanteilsfreiheit bei der Schülerbeförderung für Schüler bis Klasse 4 soll angesichts einer machbaren Gegenfinanzierung (siehe Pkt. 4.) aufrecht erhalten werden, da diese Altersgruppe von der Schülerverbundkarte außerhalb des Schülerverkehrs nicht in dem selben Maße profitieren kann wie jugendliche Mittelschüler, Gymnasiasten und Berufsschüler.

zu 2.: Mit einer Verminderung der erforderlichen Kürzung in diesem Bereich der Jugendhilfe soll ein gemeinsames kommunales Zeichen zugunsten einer angemessenen und qualitativ guten Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Familienbildung im Erzgebirgskreis gesetzt werden.

zu 3.: Die Veränderungen wirken positiv auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden des Erzgebirgskreises. Da andere Finanzierungsquellen im Kreishaushalt nicht verfügbar sind und die zusätzliche Belastung über die erhöhte Kreisumlage nur einen begrenzten Umfang ausmacht, ist dieser Finanzierungsweg angemessen.

Dr. Steffen Laub
Fraktionsvorsitzender