Auf der Tagesordnung der Kreistagesitzung des Erzgebirgskreises am 10. Mai standen die Beschlussfassungen zur Änderung der Hauptsatzung (§ 5 – Zusammensetzung der Ausschüsse) sowie der Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Erzgebirgskreises (§ 21 Abs. 7 – Wahlverfahren). Entsprechende Beschlüsse konnten einvernehmlich gefasst werden. Ebenso wurden die Mitglieder und Stellvertreter für den Kreis- und Finanzausschuss, den Technischen Ausschuss, den Betriebsauschuss sowie den Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales des Erzgebirgskreises entsprechend der festgelegten Ausschussgröße von 18 Kreisräten bestellt. Notwendig geworden waren die Beschlüsse nach einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, um dem Gebot der Spiegelbildlichkeit in den Ausschüssen zu entsprechen. Das Spiegelbildlichkeitsgebot besagt, dass die Ausschüsse in ihrer Zusammensetzung soweit als möglich ein verkleinertes Abbild des Kreistages sein müssen.