Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 15. Mai 2013 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014 mit Gesamtaufwendungen von 414,67 Mio.EUR in 2013 und 415,88 Mio.EUR in 2014 genehmigt.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2013 als auch für 2014 ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann unter Berücksichtigung der bis 2016 erwarteten Überschüsse aus den laufenden Ergebnissen der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2017 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2017 gewährleistet. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt.
Angesichts dessen konnte auch die seitens des Landkreises Erzgebirgskreis für das Jahr 2014 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 15 Mio.EUR genehmigt werden. Der Landkreis Erzgebirgskreis wurde vor dem Hintergrund des allgemeinen Planänderungsrisikos lediglich beauflagt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblichen Daten bis 2017 gegenüber dem Doppelhaushalt für
2013 und 2014 nicht verschlechtern.