Am 20. Januar 2014 übergab die Bürgerinitiative „Allianz für unser Erzgebirge“ im Landratsamt eine Petition. Darin fordert sie das Landratsamt und den Kreistag auf, Initiativen zu ergreifen, welche zur Rücknahme des Beschlusses des Verwaltungsrates der Erzgebirgssparkasse bezüglich der Filialschließungen führen.
Das Landratsamt hat heute (4.3.) der Bürgerinitiative den Antwortbescheid zugesandt. Darin werden in Bezug auf die Petition und ihren Inhalt sowohl die dafür maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die tatsächliche Situation der Erzgebirgssparkasse und ihres Geschäftsumfeldes erläutert. Des Weiteren wird der Bürgerinitiative zugesichert, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 16.04.2014 über den Eingang und Inhalt der Petition sowie über den Antwortbescheid unterrichtet wird. Eine Entscheidung zur Problematik kann der Kreistag allerdings nicht treffen, dazu ist er gesetzlich nicht befugt. Eine Beschlussfassung, die zur Rücknahme des Verwaltungsratsbeschlusses der Erzgebirgssparkasse führt, ist unzulässig. Genauso wenig kann der Kreistag den Verwaltungsrat der Sparkasse oder einzelne Mitglieder auffordern oder gar anweisen, den Zustimmungsbeschluss abzuändern oder gar aufzuheben.
Im Antwortbescheid wird deutlich, dass die Schließung der 38 Filialen Teil des Projektes „Unsere Kundensparkasse der Zukunft“ ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Projekts ist ein neues Service- und Beratungskonzept, welches auch eine Fülle von Verbesserungen für die Kunden (u. a. erweiterte Öffnungszeiten und bessere Beratungsmöglichkeiten auch direkt beim Kunden) beinhaltet und aktuellen Trends im Kundenverhalten bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen gerecht wird. Eine Reduzierung dieses Projekts auf die Schließung von Filialen und SB-Standorten ist nicht sachgerecht.
Die durchschnittliche Geschäftsstellendichte im Erzgebirgskreis beträgt nach Umsetzung der Veränderungen im Filialnetz ca. 1,66 Geschäftsstellen je 10.000 Einwohner. Diese Kennziffer betrug zum 31.12.2012 für alle Sparkassen im Freistaat Sachsen 1,50 und für alle Sparkassen in Deutschland 1,57. Diese Daten zeigen, dass die Erzgebirgssparkasse ihren Auftrag in Bezug auf die flächendeckende Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch weiterhin ernst nimmt und ihm im üblichen Rahmen – unter Beachtung regionaler Besonderheiten sogar etwas darüber hinaus – nachkommt.
Die große Beteiligung an der Unterschriftenaktion dokumentiert zwar in der Tat die Sorgen breiter Teile der Bevölkerung. Sie liefert aber keinen „Beweis“ dafür, dass die Filialschließungen gegen das Gemeinwohlinteresse erfolgen. Gegen das Gemeinwohlinteresse würde vielmehr das Beharren auf nicht zukunftsfähigen Strukturen, das Verschließen der Augen vor wirtschaftlichen Entwicklungen und damit eine leichtfertige Gefährdung des wirtschaftlichen Bestandes der Erzgebirgssparkasse verstoßen.