Erster Kreistag 2017

Am 15. März 2017 kamen Kreisräte zu ihrer ersten Sitzung 2017 zusammen. Zwölf Tagesordnungspunkte, sowie zahlreiche Unterpunkte standen zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei dominierten vor allem Personalthemen und die dazugehörigen Wahlhandlungen die Tagesordnung.

Gleichwohl hielt die jüngste Sitzung des obersten Gremiums des Erzgebirgskreises aber auch einige Besonderheiten bereit. So wurde beispielsweise die Bürgerfragestunde nach § 40 Abs. 3 der Sächsischen Landkreisordnung erstmals im neuen Modus durchgeführt und hierfür die Tagesordnung der Sitzung gegen 18 Uhr unterbrochen. Zudem hatte der Kreistag über die Einführung einer neuen Bekanntmachungssatzung für amtliche Mitteilungen des Erzgebirgskreises zu befinden. Gemäß der Beschlussvorlage, die einstimmig angenommen wurde, kann die Kreisverwaltung ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig auch auf elektronischem Weg verbreiten.

Reduzierung des „Stadion-Kredits“

Auch der Umbau des Sparkassen-Erzgebirgsstadions kam im Rahmen der umfangreichen Kreistagssitzung zur Sprache. Hier wurde eine Entscheidung zur Reduzierung der Kreditaufnahme getroffen. Demnach soll die letzte der drei im Doppelhaushalt 2015/16 geplanten 5-Millionen-Euro-Kredittranchen zur Finanzierung des Stadionbaus nicht abgerufen werden, sondern die entstehenden Baukosten anteilig aus Eigenmitteln bestritten werden. Hintergrund dieser Entscheidung sind zum einen aktuell steigende Zinsen für langfristige Kredite (der Kreistag hatte 2015 eine Durchfinanzierung über 20 Jahre beschlossen) und zum anderen die zu erwartenden Verwahrentgelte (sogenannte „Strafzinsen“), die seitens der Kreditinstitute für überschüssige Liquidität des Erzgebirgskreises aber auch anderer öffentlicher Institutionen erhoben werden sollen. Die teilweise Neuausrichtung bei der Finanzierung des Stadionumbaus dient daher dem Zweck, letztlich erwartbare Mehrbelastungen für den Kreishaushalt in nicht unerheblicher Höhe zu vermeiden und insbesondere spätere Kreishaushalte von Zins- und Tilgungsleistungen zu entlasten.

Weitere Themen

Darüber hinaus hatten die Damen und Herren Kreisräte über weitere Sachthemen zu entscheiden. So wurde etwa die 4. Änderung der Satzung der Kreismusikschule ebenso mehrheitlich beschlossen wie die Neufassung des Gesellschaftervertrages der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH. Außerdem wurde eine Zweckvereinbarung über die Aufgabenübertragung zwischen dem Erzgebirgskreis und der Stadt Schneeberg beschlossen. Schließlich stimmten die Kreisräte noch einer Schenkung zu. Die Werke des bedeutenden expressionistischen Künstlers William Wauer, die sich derzeit noch im Besitz des Erzgebirgskreises befinden, werden, dem testamentarischen Wunsch der Witwe des Künstlers folgend, an dessen Geburtsstadt Oberwiesenthal übergeben. Die Werke sind bereits im Museum „Wiesenthaler K3“ des Kurortes zu sehen. Beide Beschlussvorlagen wurden einstimmig angenommen.

Am Ende stand schließlich noch das Thema Verkehrsinfrastruktur auf der Tagesordnung. Hier informierte Referent Bernd Sablotny, Abteilungsleiter Verkehr im Sächsischen Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr, über die Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 auf den Erzgebirgskreis. Außerdem berichtete er über vorgesehene Kompensationsleistungen im Bereich des Staatsstraßenbaus und die Erhaltungsstrategie des Freistaates Sachsen für Bundes- und Staatsstraßen im Kreisgebiet.

Vor dem Hintergrund vielfacher Nachfragen zu Einstufungen von Straßen und der Priorisierungen von Straßenneubau- und Erhaltungsprojekten durch Kreisräte, die gleichzeitig auch Bürgermeister sind, betonte Landrat Vogel, er sehe die ebenfalls die Gefahr einer Abwärtsspirale für derartige Maßnahmen im ländlichen Raum. Man dürfe aber nicht zulassen, dass der ländliche Raum von den Metropolregionen des Freistaates infrastrukturell immer weiter abgekoppelt werde. Dafür werde er sich auch in Zukunft bei Landtagsabgeordneten, in den zuständigen Ministerien und gegenüber dem Ministerpräsidenten selbst weiter stark machen, so Landrat Vogel weiter.

Neue Bekanntmachungssatzung beschlossen

Wie eingangs erwähnt hatten die Damen und Herren Kreisräte in ihrer jüngsten Sitzung unter anderem über die Einführung einer neuen Bekanntmachungssatzung zu entscheiden. Ziel der neuen Satzung ist es künftig wie in § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes vom 09.07.2014 vorgesehen zu verfahren und das Amtsblatt „auch ausschließlich in elektronischer Form anzubieten.“ Von dieser Neuordnung sind neben dem Amtsblatt ebenfalls die Bereiche „ortsübliche Bekanntmachungen“ und „öffentliche Zustellungen“ betroffen. Die letzteren werden bisher über Schaukästen an den vier Standorten Annaberg-Buchholz, Aue, Marienberg und Stollberg bekanntgemacht.

Was soll sich ändern? Beim Amtsblatt des Erzgebirgskreises selbst wird es künftig eine strikte Trennung zwischen einem amtlichen und einem redaktionellen Teil geben. Dabei soll der amtliche Part in Zukunft auf der Startseite der Homepage des Kreises – www.erzgebirgskreis.de – unter einem zusätzlichen Button „Bekanntmachungen“ stehen, während der redaktionelle Teil als Printpublikation der Landkreisverwaltung erhalten bleiben wird. Die Informationen der Bereiche „ortsübliche Bekanntmachungen“ und „öffentliche Zustellungen“ soll künftig ebenfalls nur noch online bekanntgegeben werden.

Was das Festhalten an der Herausgabe einer regelmäßig erscheinenden Zeitung betrifft, wurde deutlich gemacht, dass dies kein Geschäft der laufenden Verwaltung mehr ist und anfallende Aufwendungen als freiwillige Leistungen zu qualifizieren sind. Für diese angestrebte Verfahrensweise der Verwaltung bedurfte es einer separaten Ermächtigung durch den Kreistag. Hierauf hatte insbesondere Landrat Frank Vogel Wert gelegt, der in seinem einleitenden Statement zu diesem Tagesordnungspunkt die Bedeutung einer Print-Ausgabe der Nachrichten aus dem Erzgebirgskreis für die einzelnen Haushalte betont hatte. Diesem Ansinnen entsprach der Kreistag durch einstimmige Zustimmung zur Beschlussvorlage. Zuvor hatte die Kreistagsfraktion der Partei Die Linke einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage vorgelegt. Dieser sieht vor alle amtlichen Mitteilungen, die nach der neuen Bekannmachungssatzung ausschließlich online bekannt gemacht werden sollen, zusätzlich in Kurzform auch in der neuen Printausgabe des Landkreiskuriers darzulegen. Der ergänzende Antrag wurde einstimmig angenommen.

Was sind die Vorteile der Neuregelung? Kurz gesagt handelt es sich um eine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. So kann in Zukunft beispielsweise auf die bisher genutzten Schaukästen verzichtet werden. Außerdem werden Druckkosten gespart, die Ausgaben stehen dauerhaft online zur Verfügung und die Inhalte können jederzeit und an jedem Ort mit Internetzugang (auch über Smartphones) abgerufen werden.

Wie geht es jetzt weiter? Nachdem der Kreistag die Änderung der Bekanntmachungssatzung des Erzgebirgskreises (Link einfügen) beschlossen hat, tritt diese nicht sofort in Kraft. Vielmehr muss diese erst noch nach der bisher gültigen Fassung der Bekanntmachungssatzung bekanntgegeben werden. Dies wird in der nächsten Ausgabe des „Landkreiskuriers“ der Fall sein, die am 21. April 2017 erscheint. Die neue Satzung tritt dann am Folgetag, daher am 22. April 2017, in Kraft.

Im Rahmen dieser Ausgabe des Landkreiskuriers wird das Landratsamt Erzgebirgskreis auch noch einmal umfassend über die zuvor zusammengefassten Änderungen der Bekanntmachungssatzung und die praktische Handhabung informieren.

Personal- und Wahlentscheidungen

Wie bereits dargestellt hatten die Damen und Herren Kreisräte auch über einige Personalthemen zu entscheiden. So wurde das Ausscheiden von Kreisrat Rico Hartenberger (FDP) festgestellt, der dem Kreistag aufgrund eines Umzugs nicht mehr angehören darf. Als Nachrücker folgt ihm Matthias Polster (FDP).

Außerdem widerrief der Kreistag des Erzgebirgskreises in separaten Abstimmungen die Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter der folgenden Ausschüsse: Kreis- und Finanzausschuss; Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales; Betriebsausschuss. Hintergrund waren hier personelle Veränderungen in der Besetzung des jeweiligen Ausschusses.

Zudem entschied der Kreistag des Erzgebirgskreises über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses, des Beirats für Schülerbeförderung beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen und beim Regionalen Planungsverband Chemnitz. Hier hatten einzelne Mitglieder „wichtige Gründe“ geltend gemacht, die Ihnen die Ausübung der jeweiligen ehrenamtliche Tätigkeit unmöglich machen würden. Der Kreistag folgte den jeweiligen Ansinnen durchweg einstimmig.

Nachdem die Damen und Herren Kreisräte die zuvor geschilderten Beschlüsse gefasst hatten musste noch über die Neubesetzung der verschiedenen Gremien entschieden werden. In insgesamt 9 Wahlhandlungen wurden schließlich alle Personalvorschläge mehrheitlich angenommen. Die jeweiligen Gremien des Kreistages, ebenso wie der vorgenannte Zweck- und Planungsverband sind damit hinsichtlich ihrer Mitglieder und Stellvertreter wieder vollständig und können ihre Arbeit in gewohnter Art und Weise fortsetzen.

(Quelle: www.erzgebirgskreis.de)