Zweite Kreistagssitzung 2016

Am 15. Juni fand die zweite Kreistagssitzung dieses Jahres statt. Neben verschiedenen Investitionsmaßnahmen, einem Grundsatzbeschluss zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und berichten der Fachressorts, standen dabei insbesondere die intensiven Diskussionen um zwei tiefgreifende Neuregelungen im Fokus der Kreisräte.

Aufwandsentschädigung für fraktionslose Kreisräte

Was bereits im jüngsten Kreis- und Finanzausschuss ein Topthema gewesen war, stand auch bei der Kreistagssitzung ganz oben auf der Tagesordnung, die Änderung der Satzung des Erzgebirgskreises über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit. Hintergrund der intensiv geführten Debatte ist die Tatsache, dass die aktuelle Entschädigungssatzung, die neben der Finanzierung der Fraktionen aus Haushaltsmitteln des Landkreises, auch eine solche Finanzierung für die insgesamt drei Gruppen des aktuellen Kreistages des Erzgebirgskreises vorsieht, nach Auffassung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nicht zulässig ist. Von Seiten der Landkreisverwaltung waren in diesem Zusammenhang verschiedene Möglichkeiten geprüft worden, wie die Satzung geändert werden könnte. Die Landesdirektion Sachsen als übergeordnete Aufsichtsbehörde verwarf allerdings alle von Kreisräten wie Landkreisverwaltung eingebrachten Änderungsvorschläge zur Entschädigungssatzung, die etwa in Form einer erhöhten Aufwandsentschädigung im Sinne einer ‚Bürokostenpauschale‘ für fraktionslose Kreisräte angeregten worden waren.

Das versicherte Landrat Frank Vogel in der Debatte nochmals. Er habe, insbesondere zusammen mit dem Referat Kreistag alles versucht, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen.

Die Beschlussvorlage, die bei 11 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen angenommen wurde, sieht vor die Entschädigungssatzung so zu ändern, dass ein rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt wird. Für die fraktionslosen Mandatsträger bedeutet diese Änderung, dass es nicht mehr möglich ist, die für das gesamte Jahr 2016 bereitgestellten Mittel zur Finanzierung der Gruppierungen zu gewähren. Vielmehr müssen bestehende Verträge umgehend gekündigt werden und es können nur noch vertraglich gebundene Leistungen aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln finanziert werden. Spätestens ab 1. Januar 2017 endet das bisherige System der Finanzierung von Gruppen im Kreistag des Erzgebirgskreises.

Schülerbeförderung – Eigenanteile nach Gerichturteil neu geregelt

Bereits im Vorfeld der 2. Kreistagssitzung hatte das Landratsamt über bevorstehende Veränderungen bei den Eigenanteilen zur Schülerbeförderung im Erzgebirgskreis informiert. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Chemnitz, das die bisherige Praxis der direkten Verrechnung der Zuschüsse des Erzgebirgskreises im Bescheid des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (ZVMS) gerügt hatte, mussten die Kreisräte über das neue System zur Fortführung der finanziellen Zuschüsse im Bereich der Schülerbeförderung entscheiden. Ab kommendem Schuljahr 2016/17 müssen Eltern nun zunächst den vollen Betrag zur Schülerbeförderung an den ZVMS zahlen, können sich aber im Nachgang den Zuschuss des Landkreises auf Antrag erstatten lassen.

Die Anteile des Erzgebirgskreises bleiben, je nach Art des Schülertickets gleich. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie das Antragsformular können über die Homepage des Erzgebirgskreises abgerufen werden. Außerdem ist während der Öffnungszeiten des Landratsamtes unter 03733-831-2299 eine Hotline eingerichtet worden, bei der Mitarbeiter sämtliche Fragen rund um das Thema Schülerbeförderung beantworten.

Die Beschlussvorlage wurde bei 3 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

Investitionsmaßnahmen im Blick

Ebenfalls ein Thema der Sitzung des Kreistages waren die Maßnahmenpläne zu notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur bis zum Jahr 2020. Hierzu greift das Landratsamt auf Mittel aus dem Kommunalinvestitionspaket des Bundes ebenso zu, wie auf Gelder aus dem sogenannten Fonds „Brücken in die Zukunft“, der aus Sondervermögen des Freistaates Sachsen errichtet wurde. Ziel dieser Bemühungen ist es, die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur, wie z.B. Schulen, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude, weiter zu verstetigen und den kreisangehörigen Kommunen letztlich auch Planungssicherheit bei der Finanzausstattung bis zum Jahr 2020 zu geben.

Aus Bundesmitteln stehen dabei im Zeitraum 2016 bis 2018 insgesamt 11,7 Mio. Euro zur Verfügung, wovon 4,1 Mio. Euro auf den Landkreis und die übrigen Mittel auf die Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises entfallen. Aus dem Budget des Freistaates stehen im Zeitraum 2017 – 2020 insgesamt 32,8 Mio. Euro zur Verfügung, von denen 11,5 Mio. Euro auf den Landkreis entfallen.

Die Beschlussvorlage mit den einzeln aufgeführten Investitionsmaßnahmen sowie den Nachrückermaßnahmen wurde einstimmig angenommen.

Nahverkehr erneut Thema

Nachdem die Kreisräte beim ersten Kreistag des Jahres 2016 das Thema Direktvergabe im ÖPNV noch vertagt hatten, traf der Kreistag diesmal eine Entscheidung über eine entsprechende Neuregelung, die vor dem Hintergrund einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) nötig geworden war. Vorangegangen war der Abstimmung eine nochmalige Befassung mit dem komplexen Thema im Technischen Ausschuss.

Abteilungsleiter Mathias Frey sprach in diesem Zusammenhang von der Möglichkeit zur „Harmonisierung der historisch gewachsenen Strukturen im ÖPNV“ auf dem Gebiet des Erzgebirgskreises. Zudem sei das Landratsamt Erzgebirgskreis bestrebt, eine rechtssichere und dauerhafte Lösung auf diesem Gebiet herbeizuführen, weshalb der in der Beschlussvorlage dargelegten Maßnahme einer Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsvertrages ausschließlich an die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) am sinnvollsten sei.

Abteilung „Soziales und Ordnung“ informierte

Zu insgesamt drei Sachverhalten aus seinem Bereich berichtete Abteilungsleiter Frank Reißmann den Kreisräten. So informierte er unter anderem über die aktuelle Flüchtlingssituation im Erzgebirgskreis und schilderte aus dem Bereich des Jobcenters, wie die Zahlen bei Förder- und Integrationsschwerpunkten sowie den Zielvereinbarungen in 2015 aussahen und was für das laufende Jahr 2016 zu erwarten ist.

Abgestimmt wurde aus diesem Themenkomplex schließlich über eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Positive Zahlen

Abteilungsleiter Frey informierte darüber, dass im Bereich des Straßenbaus auch weiterhin ganz erhebliche Summen bei Fördermitteln von Bund und Land abgerufen werden können. Der Erzgebirgskreis setzt demnach seine im Haushalt eingestellten Eigenmittel vollständig ein, um möglichst viele Kreisstraßenbaumaßnahmen zu finanzieren. Im laufenden Jahr werden demnach 11 Vorhaben mit einem Gesamtumfang von 8,6 Mio. Euro umgesetzt, wobei der Fördermittelanteil bei ca. 6,7 Mio. Euro liegt.

Quelle: Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de)

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