Doppelhaushalt für 2017 und 2018 beschlossen

Am 7. Dezember kamen die Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises in Annaberg-Buchholz zu ihrer vierten und damit letzten Sitzung des zu Ende gehenden Jahres zusammen.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Frank Vogel, standen insgesamt 18 Tagesordnungspunkte zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei dominierten vor allem Finanzthemen die Tagesordnung. So wurde neben dem neuen Doppelhaushalt, den der Kreistag für die Jahre 2017 und 2018 mit großer Mehrheit verabschiedete, auch der Jahresabschluss des Erzgebirgskreises für 2015 erläutert und beschlossen. Zudem standen in dieser Kategorie die Wirtschaftspläne des Kul(T)our-Betriebes und des Kulturellen Bildungsbetriebes des Erzgebirgskreises ebenso im Fokus, wie die kreiseigene Volkshochschule, bei der über Satzung und Entgeltordnung abgestimmt wurde. Die Situation der Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises wurde den Kreisräten zudem im Rahmen des alljährlich erstellten Beteiligungsberichts dargelegt, den die Landkreisverwaltung wie gehabt zur 4. Kreistagssitzung des laufenden Jahres erstellt und vorgelegt hatte.

Auch das Thema Steuern kam am Rande der umfangreichen Kreistagssitzung zur Sprache. Hier wurde eine Entscheidung zur Übergangsregelung bei der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand getroffen, gemäß der noch bis zum Jahresende 2020 die bisherigen Regelungen Anwendung finden sollen. Hintergrund: Spätestens ab 2021 sind alle Städte und Gemeinden umsatzsteuerpflichtig, was die öffentliche Hand in etwa einem wirtschaftlichen Unternehmen gleichstellen soll.

Weiterhin hatten die Damen und Herren Kreisräte über einige Personalthemen zu entscheiden. So wurden etwa zwei Patientenfürsprecher für zwei soziale Einrichtungen des Erzgebirgskreises gewählt und insgesamt zwölf ehrenamtliche Stellvertreter des Kreisbrandmeisters – je drei in den vier Regionalbereichen des Kreises – für die Dauer von sechs Jahren neu bestellt. Außerdem wurde das Ausscheiden von Kreisrat Ruben Gehart (CDU) festgestellt, der dem Kreistag aufgrund einer Anstellung im Landratsamt Erzgebirgskreis nicht mehr angehören darf. Als Nachrücker folgt ihm Falk Haude (CDU).

Am Ende standen schließlich noch die Themen Nahverkehr und Asyl auf der Tagesordnung. Hier diskutierte der Kreistag die von der Fraktion Die Linke eingebrachte Beschlussvorlage zur Begleitung des Nahverkehrsplans 2016 – 2020 durch den Technischen Ausschuss, was auf beinahe einhellige Zustimmung stieß. Zum Themenkreis Asyl informierte Abteilungsleiter Frank Reißmann das Gremium über den aktuellen Sachstand bei der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Hier interessierte vor allem die Reduktion der Überkapazitäten an Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften und Gewährswohnungen, die die Verwaltung ab dem kommenden Jahr anstrebt. Freie Kapazitäten sollen hier „mit Augenmaß“ abgebaut werden, betonte Reißmann.

Doppelhaushalt 2017/18 verabschiedet
Der bereits im Kreis- und Finanzausschuss vorberatene Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 war bei der 4. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises in 2016 ohne Zweifel das entscheidende Thema. Die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen der im Kreistag vertretenen Parteien nutzten die Sitzung, um in ihren Statements nochmals die aus ihrer Sicht wichtigen Punkte des neuen Haushalts herauszustellen. Auch wenn sich der eine oder andere hier und da etwa noch weitergehende Investitionen des Landkreises gewünscht hätte, überwog doch das Positive an diesem neuerlich ausgeglichenen Haushalt. Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass der Kreistag den Haushaltsentwurf mit großer Mehrheit beschloss.

Die Eckpunkte des Haushalts
Das entsprechend der seit 2013 gültigen Regelungen zur doppischen Haushaltsführung aufgestellte Zahlenwerk weist im Ergebnishaushalt für 2017 Gesamtaufwendungen von 465,96 Mio. EUR aus. Dem stehen geplante Erträge von insgesamt 473,97 Mio. EUR gegenüber, so dass für 2017 ein positives Ergebnis von 8,01 Mio. EUR erwartet wird. 2018 soll das Ergebnis dann bei + 6,77 Mio. EUR liegen. Aus diesen Überschüssen können ein Großteil der erforderlichen Eigenmittel für Investitionen an Kreisstraßen, Schulen und Behinderteneinrichtungen sowie die laufende Tilgung bestehender Kreditverbindlichkeiten finanziert werden.

Die größten Aufwandssteigerungen gegenüber dem Nachtragshaushalt 2016 sind für 2017 und 2018 in den Bereichen Jugend und Soziales, Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung sowie bei den Personalaufwendungen zu verzeichnen. Demgegenüber steht eine deutliche Reduzierung der Gesamtaufwendungen im Bereich SGB II aufgrund des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften. Damit verbunden sind allerdings auch deutlich sinkende Erstattungen vom Bund zur Aufgabenerfüllung in diesem Bereich. Insgesamt kann der erwartete Mehraufwand erfreulicherweise durch prognostizierte Mehrerträge aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen vom Land, bei der Kreisumlage und einigen anderen Ertragspositionen gedeckt werden.

Auch wenn der Kreisumlagehebesatz um 1 % gegenüber dem in den Jahren 2013 bis 2016 stabil gebliebenen Satz leicht auf nunmehr 29,2 % erhöht wurde, können sich die Kommunen des Erzgebirgskreises auch weiterhin über die mit Abstand niedrigste Kreisumlageabschöpfung je Einwohner im Vergleich zu allen anderen Landkreisen Sachsens freuen. Unabhängig davon resultiert ein wesentlicher Anteil des höher geplanten Kreisumlageaufkommen 2017 und 2018 aus dem in letzter Zeit deutlich erhöhten Steueraufkommen der Städte und Gemeinden, welches in die Umlagegrundlagen eingeht.

Landrat Vogel betonte in seinen einführenden Worten zum entsprechenden Tagesordnungspunkt, dass mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 eine solide Basis für die Finanzwirtschaft des Erzgebirgskreises für die kommenden beiden Jahre vorliegt. Diese sichert weiterhin ein ausgewogenes Leistungsangebot in allen Bereichen der Daseinsvorsorge sowie die Finanzierung erforderlicher Investitionen in die kreisliche Infrastruktur. Die mittelfristige Finanzplanung verdeutlicht allerdings für den Zeitraum ab 2019 deutlich enger werdende finanzielle Spielräume.
Neben den laufenden Investitionsmaßnahmen (z. B. Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion) bildet der Doppelhaushalt 2017/2018 das umfangreichste Investitionsprogramm der vergangenen Jahre ab. Im Hochbau ragen die Projekte „Umbau und Sanierung Bergbaumuseum Oelsnitz“ (Investitionsumfang von insgesamt 17,25 Mio. EUR bis 2022) und „Neubau und Sanierung Sporthalle mit Außensportanlage am Clemens-Winkler-Gymnasium Aue“ (Investitionsumfang von insgesamt 5,3 Mio. EUR bis 2019) heraus. Aber auch bei den Kreisstraßen soll es ein „Rekordprogramm“ geben; dessen Realisierung wird allerdings maßgeblich von der rechtzeitigen Bereitstellung der zur Mitfinanzierung geplanten Fördermittel abhängen.
In den nächsten Tagen wird der Doppelhaushalt 2017/2018 zur Prüfung an die Landesdirektion Sachsen eingereicht. Da keine neuen Kreditaufnahmen geplant sind und die Pro-Kopf-Verschuldung des Erzgebirgskreises mit den geplanten Tilgungen bis 2018 wieder unter 200 EUR je Einwohner fallen soll, hofft der Landkreis, dass es seitens der Rechtsaufsicht keine Beanstandungen zum Planwerk gibt und dieses damit zeitnah Rechtskraft erhalten kann.

UNESCO-Welterbeprojekt „Monatanregion Erzgebirge“ – aktueller Sachstand
Wann bekommt das Erzgebirge als historische Montanregion den begehrten Titel UNESCO-Welterbe zuerkannt? Wie stehen die Chancen generell? Zu diesen und weiteren Fragen des seit vielen Jahren vorangetriebenen Projekts stand Matthias Lißke, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, den Damen und Herren Kreisräten Rede und Antwort. Auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung hatten sich Vertreter der Landkreise, Städte und Gemeinden im Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. in Freiberg getroffen und sich mit übergroßer Mehrheit für einen neuen Anlauf zur Bewerbung um den UNESCO-Titel zu unternehmen. Im Rahmen der Überarbeitung des bisherigen Plans gehe es dabei laut Lißke vor allem um Folgendes:• Stärkung des Kulturlandschaftsansatzes in der Nominierung durch die Zusammenfassung von Bestandteilen,
• Konzentration auf Epochen und Verfahren des Erzbergbaus im Abgrenzung zu vergleichbaren Bergbaukulturlandschaften weltweit und
• Präzisierung der Beschreibung des sog. „außergewöhnlichen universellen Wertes“ (OUV) im Welterbeantrag durch die stärkere Bezugnahme auf wissenschaftliche, technologische und verwaltungsseitige Errungenschaften des erzgebirgischen Montanwesens.

Der neue Anlauf um den UNESCO-Welterbetitel und das neue Konzept wurden fraktionsübergreifend insgesamt positiv aufgenommen. Trotz der Streichung einzelner Stätten überwiege der positive Nutzen einer neuerlichen Bewerbung. Schließlich profitiere die gesamte Region von den erhofften Werbeeffekten.

Quelle: Erzgebirgskreis / www.erzgebirgskreis.de