Am 28.9. war in Annaberg-Buchholz im Landratsamt Kreistagssitzung. 21 Tagesordnungspunkte standen zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei dominierten vor allem Themen aus dem Bereich Finanzen. So wurden die Jahresabschlüsse einiger Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises aus dem Jahr 2015 thematisiert. Ebenso wurde der Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse und die damit verbundene Verwendung des Jahresüberschusses beraten. Von besonderem Interesse, vor allem für die anwesenden Medienvertreter, war zudem die Debatte über den Umbau und die damit verbundene Sanierung des Bergbaumuseums Oelsnitz/Erzgebirge. Schließlich brachte auch der Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen zur Aufwertung des Ehrenamts einige Diskussionen mit sich, der schwerpunktmäßig die Ausweitung der Angebote für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte thematisiert hatte.
Erzgebirgssparkasse
Was bereits im jüngsten Kreis- und Finanzausschuss ein Thema gewesen war, stand bei der Kreistagssitzung weit oben in der Tagesordnung, die Entlastung des Verwaltungsrates sowie die Verwendung des Jahresüberschusses der Erzgebirgssparkasse. Da beides bereits im Rahmen der zurückliegenden Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses weitgehend einstimmig dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen worden war, konnten beide Tagesordnungspunkte relativ schnell abgehandelt werden. Dass es insgesamt vergleichsweise wenig Diskussionsbedarf in dieser Angelegenheit gab, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, dass die Erzgebirgssparkasse ihr Betriebsergebnis weiter kontinuierlich steigern konnte.
Dieser Einschätzung folgten auch die Kreisräte und sprachen sich mit übergroßer Mehrheit für die Entlastung des Verwaltungsrates aus. Ebenso stimmten sie auch einer Kapitalausschüttung in Höhe von drei Millionen Euro vor Steuern zugunsten des Kreishaushaltes aus. Beide Beschlussvorlagen zu diesen Tagesordnungspunkten wurden mehrheitlich angenommen.
Jahresabschlüsse
Nicht nur bei der Erzgebirgssparkasse, sondern auch in weiteren Eigenbetrieben des Erzgebirgskreises standen die Jahresabschlüsse im Mittelpunkt der Kreistagsberatungen. So thematisierten die Kreisräte den Kulturellen Bildungsbetrieb des Erzgebirgskreises, den Kul(t)our-Betrieb des Erzgebirgskreises und den zum 1. Januar 2016 direkt in das Landratsamt integrierten Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb (LSB). Die jeweils ordnungsgemäß vorgelegten und geprüften Jahresabschlüsse aller drei Eigenbetriebe wurden vom Kreistag wie zuvor in den Beratungen des Betriebsausschusses gebilligt und die Beschlussvorlagen jeweils einstimmig angenommen. Gleichzeitig wurden mit diesen Beschlüssen der jeweiligen Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Bergbaumuseum Oelsnitz
Bereits vor drei Wochen hatte besonders ein Thema die Sitzung des Betriebsausschusses dominiert. Dort lautete die Frage, wie weiter mit dem Bergbaumuseum in Oelsnitz? Die Anlage gilt seit langem als eines der prägendsten Symbole der Industrialisierung, insbesondere des Steinkohlebergbaus, nicht nur im Erzgebirge, sondern auch im gesamten Freistaat Sachsen. An der Bedeutung der Schauanlage am ehemaligen Kaiserin-Augusta-Schacht zweifelt schon in Zeiten des Bestehens der ehemaligen DDR kaum jemand, was allerdings viele Fragen aufwarf, waren die Kosten der zwingend nötigen Sanierung des musealen Komplexes. Schwerpunkte der Sanierungs- und Umbauarbeiten liegen hier vor allem auf der baulichen Sanierung des 1971 stillgelegten, denkmalgeschützten Industriebaus und der Errichtung ausreichender Fluchtwege. Hierzu hatte die Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) ein Konzept erarbeitet, welches in verschiedenen Varianten realisiert werden kann.
Bei den Vorberatungen im Betriebsausschuss stimmten die Ausschussmitglieder mehrheitlich für eine dieser Varianten, die neben einer umfangreichen Sanierung auch eine Neuordnung des Museums beinhalten wird. So sollen unter anderem Verbindungsbauwerke errichtet, Sonderausstellungsflächen geschaffen und ein wissenschaftliches Archiv aufgebaut und integriert werden. Die Kosten für diese Vorzugsvariante liegen bei 17,25 Millionen Euro, was im Doppelhaushalt 2017/18 berücksichtigt werden muss. Zur Finanzierung dienen Städtebaufördermittel in Höhe von 9,88 Millionen Euro, ein, bezogen auf die förderfähigen Kosten, 10%iger Anteil der Stadt Oelsnitz in Höhe von 1,48 Millionen Euro sowie Haushaltmittel des Landkreises in Höhe von 5,89 Millionen Euro.
Da dieses Finanzierungsmodell derzeit allerdings noch nicht zu 100 Prozent gesichert ist, wie Beigeordneter Andreas Stark zuvor ausgeführt hatte, machten einige Kreisräte deutlich, dass es diese schnell „in trockene Tücher“ zu bringen gelte. Sowohl Landrat Frank Vogel als auch Beigeordneter Stark zeigten sich hier optimistisch, dass die Verwaltung zeitnah eine endgültige Lösung herbeiführen könne.
Vor diesem Hintergrund und den langen Debatten zu diesem Thema in verschiedenen Ausschusssitzungen, stimmten die Mitglieder des Kreistages der Beschlussvorlage zu diesem für die Region zukunftsweisenden Projekt bei lediglich zwei Enthaltungen und nur einer Gegenstimme mit großer Mehrheit zu.
Haushaltsvollzug 2016 und Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und 2018
Über die Kreisfinanzen berichtete Beigeordneter Andreas Stark. Im Tagesordnungspunkt 11 standen hierbei zunächst einige kurze Informationen aus dem Zwischenbericht über den Haushaltsvollzug des Erzgebirgskreises für das laufende Haushaltsjahr im Fokus. Wichtiger war vielen Kreisräten allerdings der Entwurf des neuen Doppelhaushaltes 2017/18, den Beigeordneter Stark im Rahmen der Sitzung einbrachte. Sein Fazit fiel ähnlich wie für das laufende Haushaltsjahr recht positiv aus.
So weise der neue Doppelhaushalt weder Deckungslücken noch neue Kredite aus, außer denen, die etwa für den Umbau des Sparkassen-Erzgebirgsstadions ohnehin bereits eingeplant waren. Auch die Situation bei den Einnahmen des Erzgebirgskreises entwickle sich laut Beigeordneten Stark weiter positiv.
In diesem Zusammenhang wurde die geplante Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes nochmals kurz thematisiert, auf den sich die Landkreisverwaltung und der Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) im Juli nach mehrwöchigen Sondierungsgesprächen verständigt hatten. Für beide Seiten konnte auf diese Weise eine sinnvolle Planungsgrundlagen geschaffen werden. „Nötig ist die Kreisumlageerhöhung vor allem aufgrund steigender Aufwendungen für Sozialleistungen, Jugendhilfe und den Öffentlichen Personennahverkehr, sowie vor dem Hintergrund steigender Zuschüsse für die freien Träger der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe in 2017 und 2018“, schilderte Beigeordneter Stark nochmals die Intention hinter diesem Schritt. Letztlich sei damit aber ein guter Kompromiss zwischen Landratsamt und SSG-Kreisverband gefundenen worden.
Gesetzesnovelle macht Anpassungen erforderlich
Ebenfalls abgestimmt wurde über Neufassung der Gesellschafterverträge bei der Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH, des Verkehrslandeplatzes Chemnitz/Jahnsdorf GmbH und der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH. Die Kreisräte ermächtigten mit den jeweiligen Beschlüssen Landrat Vogel als gesetzlichen Vertreter der Gesellschafterversammlung, die Neufassung zu beschließen. Hintergrund war hier das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013. Dieses legte einige Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts fest die es bis spätestens 31.12.2016 umzusetzen galt.Die Beschlussvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten wurden jeweils einstimmig angenommen.
Außerdem beschloss der Kreistag des Erzgebirgskreises die Bestellung eines neuen Mitglieds in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH. Gemäß der geheim durchgeführten Wahl folgt Kreisrat Sylvio Krause auf Kreisrat Carsten Michaelis. Dieser hatte infolge seiner Wahl zum 2. Beigeordneten des Landkreises Zwickau sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt.
Aufwertung des Ehrenamtes
Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2016 befasste sich der Kreistag auch mit einer möglichen Aufwertung des Ehrenamtes. Konkret strebten die Kreisräte beider Parteien die Einführung zusätzlicher Angebote des Erzgebirgskreises für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte (SE) an. Bisher bieten insgesamt sieben Kommunen des Erzgebirgskreises ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Karte an, wobei sich derzeit allerdings nur 3 Einrichtungen an der Aktion beteiligen. Auch gebe es nur drei Kooperationspartner. Diese Zahl gelte es zu erhöhen, so das Ansinnen der Antragssteller.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hatte es bereits im Vorfeld einen intensiven Austausch unter den Kreistagsfraktionen und mit der Landkreisverwaltung gegeben. Am Ende stand ein Kompromiss, den die Landkreisverwaltung in einer eigens erarbeiteten Vorlage manifestiert, dem sich auch die übergroße Mehrheit der Kreisräte anschließen konnte. So fasste Landrat Vogel am Ende der Debatte zusammen: „Die Würdigung des Ehrenamtes kann nicht nur mit einer Maßnahme wie dieser Ehrenamtskarte erfolgen. Vielmehr sollten wir diesem keinesfalls selbstverständlichen Engagement immer wieder Anerkennung zollen, was der Landrat, der Kreistag und die Landkreisverwaltung allein in diesem Monat mit zwei Dankveranstaltungen für ehrenamtliche Denkmalschützer und im Bereich der Asylhilfe gern getan hat. Diesen Weg werden wir auch weiterhin beschreiten.“Die Beschlussvorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Abteilung „Soziales und Ordnung“ informierte
Aus seinem Bereich berichtete Abteilungsleiter Frank Reißmann vor allem zu zwei Sachverhalten. So informierte er über die aktuelle Flüchtlingssituation im Erzgebirgskreis und zum Sachstand der Unterbringung von Asylsuchenden. Die ist Situation stabil, was Abteilungsleiter Reißmann auf die weiterhin geringen Zuweisungszahlen neuer Flüchtlinge zurückführte. Einzig die baldige Zuweisung einer größeren Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) aus anderen Bundesländern stelle die Landkreisverwaltung vor dem Hintergrund begrenzter Unterbringungskapazitäten aktuell vor gewisse Herausforderungen. Abteilungsleiter Reißmann zeigte sich aber optimistisch, dies zu meistern.
Abgestimmt wurde über eine Beschlussvorlage zur Konkretisierung der Richtlinie zur Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II / SGB XII). damit hatte sich bereits der vorangegangene Kreistag befasst und jetzt lediglich eine geringfügige Konkretisierung vorgenommen.
Die Beschlussvorlage wurde bei neun Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen.
Quelle: Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de)