(PM). Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von den Kreisräten zur letzten Kreistagssitzung (21.06.12) im Stollberger „Bürgergarten“ einstimmig beschlossen. Zur SFG gehören neben der Erzgebirgssparkasse noch sieben weitere Sparkassen im Freistaat.
Mit dem Austritt will der Erzgebirgskreis drohende Kostensteigerungen innerhalb der SFG durch Zinsbelastungen von der Erzgebirgssparkasse abwenden. Der Kreistag ermächtigte den Landrat, in den Gremien der SFG im Hinblick auf einen Einzelaustritt bzw. der Auflösung der SFG alle notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen und Beschlüsse zu fassen.
Nach Vorliegen der gemeinsamen Regeln für die Rückübertragung von Verbundsparkassen, dem Sparkassenrückübertragungsvertrag sowie dem Bewertungsergebnis wird der Kreistag über den Austritt aus der SFG abschließend entscheiden. Angestrebt wird ein frühestmöglicher Austritt der Erzgebirgssparkasse zum 31.12.2013.
Kreisräte votieren für den neuen Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge
Die Kreisräte beschlossen auf der heutigen Kreistagssitzung mehrheitlich die Gründung eines gemeinsamen Rettungszweckverbandes mit der kreisfreien Stadt Chemnitz zum 01.01.2013. Eine Studie, die mehrere Varianten für eine neue Organisationsstruktur prüfte, empfahl dem Erzgebirgskreis ein Zusammengehen mit Chemnitz zum Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge als wirtschaftlichste Form. Ziel des Zusammenschlusses ist es vordergründig, eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlich in den Altlandkreisen organisierten Rettungsdienste vorzunehmen. Aufgabe der Arbeit des Rettungszweckverbandes wird es auch weiterhin sein, Abrechnungs- und Organisationstätigkeiten auszuüben sowie Kassenverhandlungen zu führen. Die Bildung des neuen Rettungszweckverbandes wird keine Auswirkungen auf die notfallambulante Versorgung der Bevölkerung haben.
Quelle: Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de)